Theodoros Boulgarides wurde am 15. Juni 2005 in München vom NSU ermordet. Wie bei den Morden zuvor und danach wurde er regelrecht hingerichtet. Er war das mutmaßlich siebte Opfer der neonazistischen Terrorzelle.
Im Frühjahr 2011 kontaktierte Yvonne Boulgarides, die Ehefrau des Mordopfers, den sehr jungen Münchener Rechtsanwalt Yavuz Narin, der mit nur 33 Jahren das Mandat übernahm und die Familie seitdem juristisch begleitet.
Noch bevor der NSU sich einige Monate später selbst enttarnte, also b e v o r der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass es eine Terrorzelle gibt, die Immigranten in Deutschland erschießt, stellte der Anwalt eine Verbindung zwischen dem Mord an Theo Boulgarides und dem Kölner Nagelbombenattentat sowie den so genannten „Döner-Morden“ her.
Kurz nachdem Yavuz Narin mit seiner Arbeit begann, bekam Yvonne Boulgarides Besuch von einem Ermittler der „Soko Theo“. Er teilte ihr mit, dass es sich bei dem Anwalt um einen dubiosen Menschen handele und dass sie ihre Entscheidung besser revidiere. Frau Boulgarides ließ sich nicht umstimmen.
Im Laufe der Jahre wurden gegen Yavuz Narin mehrmals Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, unter anderem wegen Geheimnisverrat.
Nach sieben Jahren Recherche, etlichen Jahren Ausschusssitzungen im Bundestag, die er Notizen machend verfolgte, nach vielen Vermutungen, Beobachtungen, Ermittlungen, die sich allesamt als richtig herausstellten, konnte Yavuz Narin am 411. Verhandlungstag sein Abschluss-Plädoyer als Nebenklageanwalt im NSU-Prozess halten.
Mit Narins Rede vom 8. Februar endeten die Abschlussplädoyers der Nebenklage. Sein letzter Satz an das Gericht war:
„Sprechen Sie ein Urteil, das auch vor der Geschichte Bestand hat.“
(Der folgende Text wurde mit freundlicher Genehmigung des Anwalts zur Verfügung gestellt. Mely Kiyak dankt herzlich!)
Hoher Senat,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Yvonne, liebe Mandy, liebe Michalina,
Meine Kolleginnen und Kollegen haben in ihren Schlussvorträgen bereits
vieles ausgeführt. Was immer ich jetzt noch sage, es wäre doch
unvollständig – genau wie dieser Prozess. Deshalb werde ich mich kurz fassen:
Denn meine Worte könnten nicht annähernd das Leid, die Verdächtigungen
und die Demütigungen beschreiben, denen meine Mandantinnen über all die
Jahre ausgesetzt waren.
Sie könnten auch nicht angemessen schildern, was die Verleumdung ihres
Vaters und Ehemanns als vermeintliches Mitglied der organisierten
Kriminalität, als vermeintlicher Drogenhändler oder Menschenschmuggler
angerichtet haben oder wie sich die stundenlangen Vernehmungen, die frei
erfundenen Vorhalte der Polizei und das Gerede der Arbeitskollegen,
Klassenkameraden und Nachbarn anfühlten.
Die Welt hat sich von Euch abgewandt
Liebe Yvonne, liebe Mandy, liebe Michalina. Die Welt hatte sich von
einem Tag auf den anderen von Euch abgewandt. Und trotz dieser
plötzlichen Einsamkeit habt Ihr über all die Jahre hinweg immer zu Theo
gestanden, habt an ihn geglaubt und darauf vertraut, dass eines
Tages die Wahrheit ans Licht kommen würde. Ihr habt in jeder Sekunde
mehr Rückgrat, Stolz und vor allem mehr Größe bewiesen als alle
Angeklagten und alle von plötzlicher Generalamnesie befallenen Zeugen
zusammen.
Rückgrat und Größe – das das sind die Eigenschaften, die wir während dieses
Verfahrens vermisst haben. Sie sind jedoch die Voraussetzung dafür,
eigene Fehler einzugestehen, ernsthaft zu bereuen und um Verzeihung zu
bitten. Gesehen haben wir hingegen Zeugen, die sich vor ihrer
Verantwortung wegducken. Menschen ohne Rückgrat, Feiglinge und
Schreibtischtäter. Rädchen im Getriebe einer beispiellosen Mordserie,
die ihrerseits auf kleingeistigem und ewig gestrigem Gedankengut von
selbsternannten Opfern beruht, die sich ernsthaft einbilden, für den
Erhalt der „deutschen Nation“ relevant zu sein.
Heute ist Theo Boulgarides’ Name rehabilitiert.
Heute kann Euer Vater in Frieden ruhen, weil seine Töchter zu
wunderbaren Menschen geworden sind.
Er kann stolz darauf sein, dass Ihr sogar den Mut, die Kraft und die
Größe hattet, Carsten Schultze zu vergeben.
„Jetzt wird der Verfassungsschutz Akten vernichten.“
Wir haben nicht nur in diesem Gerichtssaal versucht, Antworten auf eure
legitimen Fragen zu finden.
Allzu viele Fragen sind offengeblieben. Viele sogenannte „Erklärungen“
sind bis heute nicht plausibel, unzähligen Hinweisen wurde nicht
ausreichend nachgegangen. Wir, und ich denke hier spreche ich im Namen
vieler meiner Kolleginnen und Kollegen, haben getan, was wir konnten und
doch waren wir in unserer anwaltlichen Funktion nicht in der Lage, mehr
zu bewirken, weil wir keine Strafverfolgungsbehörde sind.
Wir konnten von den verantwortlichen Behörden nur einfordern, endlich
ihre Arbeit zu tun.
Wir wären glücklich gewesen, wenn das gemäß dem Legalitätsprinzip
passiert wäre. Wir wären erleichtert gewesen, wenn wir auf viele unserer
Fragen und Beweisanträge hätten verzichten können.
Heute können wir nur festhalten, dass längst nicht alles aufgeklärt wurde.
Als die Öffentlichkeit im November 2011 von der Existenz des NSU erfuhr,
sagte Yvonne Boulgarides, die ich damals seit einem halben Jahr vertrat
und der ich von meiner Hypothese einer mordenden und bombenlegenden
Combat-18-Zelle erzählt hatte:
„Jetzt wird der Verfassungsschutz Akten vernichten.“
Ich antwortete: „Vielleicht. Aber wenn man ein Loch in eine CD bohrt,
kann man immer noch die Musik hören.“
Ist doch „nur“ ein Tötungsdelikt
Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die
Taten des NSU zu verhindern.
Wir haben die Gewissheit, dass wir und dieses Gericht bis zum heutigen
Tag von den Verfassungsschutzbehörden belogen werden.
Wir haben die Gewissheit, dass zahlreiche V-Personen und
Verfassungsschutzmitarbeiter bis heute vor Strafverfolgung geschützt werden.
Wir haben also die Gewissheit, dass die lückenhafte Aufklärung der
Mentalität von Amtsträgern geschuldet ist, denen nicht klar ist, was
unseren Staat, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung ausmacht. Wir
haben die Gewissheit, dass Menschen unsere Verfassung schützen wollen,
die den Verfassungskern nicht verstanden haben.
Sinnbildlich hierfür ist die Äußerung eines hessischen
Verfassungsschutzbeamten, der polizeiliche Aufklärungsbemühungen zum
Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme, der sich „zufällig“ am
Tatort des Mordes an Halit Yozgat befunden haben will, blockierte und
dies folgendermaßen rechtfertigte: „ ..wir haben es hier doch nur mit
einem Tötungsdelikt zu tun …“ (…)
Außerdem
„ ..stellen Sie sich vor, was ein Vertrauensentzug für den Menschen
(gemeint ist Andreas Temme) bedeutet …“
Ich frage Sie als Jurist:
Welches Geheimhaltungsinteresse verdient Vorrang vor dem Schutz des
Lebens und der Würde der Rechtsunterworfenen?
Worüber wir außerdem Gewissheit haben ist, dass der NSU weitaus mehr
Unterstützer in der Nazi-Szene hatte, als die Bundesanwaltschaft uns
weismachen will. Wie meine Kollegin Seda Basay bereits darlegte, stützen
die bisherigen Erkenntnisse nicht, dass es keine Unterstützer an den
Tatorten gab, sondern genau das Gegenteil.
Jan Werner wusste bereits 1998, dass sich das NSU Trio bewaffnen wird. Der sächsische Verfassungsschutz auch
Schon ein simples Rechenbeispiel könnte die Trio-These der
Bundesanwaltschaft widerlegen:
Der Zeuge Gründig von der Berliner Polizei hat in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass
er an der Berliner Synagoge im Mai 2000, also wenige Monate vor dem
ersten Mord, neben Beate Zschäpe drei weitere Personen beobachtet hatte,
von denen er einen als Uwe Mundlos identifizierte. Bei der anderen
männlichen Person handelt es sich höchstwahrscheinlich um Jan Werner.
Denn zur selben Zeit liefen gegen den Beschuldigten Jan Werner eine
G10-Maßnahme sowie eine Observation des sächsischen Verfassungsschutzes.
Im G10-Antrag vom 28. April 2000, also nur eine Woche vor der
Synagogenausspähung hatte die Behörde davor gewarnt, dass von dem
untergetauchten Trio schwerste Straftaten zu erwarten seien.
Ich zitiere aus dem Antrag auf Anordnung der G-10-Maßnahmen:
„Die Unterstützungshandlungen der Betroffenen 1-4 (gemeint sind Andreas
Graupner, und die anderweitig Verfolgten Thomas Starke, Mandy Struck und
Jan Werner) sind ein wesentlicher Anhaltspunkt dafür, dass sie den Zweck
der Gruppe mit tragen. – Das Vorgehen der Gruppe ähnelt der Strategie
terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen
Zweck verfolgen.“
Außerdem ging das LfV Sachsen davon aus, dass das Trio sich in Chemnitz
aufhalte.
Aus dem Vermerk des sächsischen LfV vom 17. Mai 2000 zur erfolgten
G-10-Maßnahme geht hervor, dass Jan Werner am Tag der Ausspähung im Mai
2000 in Berlin war. Jan Werner war der Mann, mit dem der V-Mann Carsten
Szcepanski alias Piatto bereits 1998 darüber kommuniziert hatte, dass
sich das NSU-Trio bewaffnen wolle, um weitere Banküberfälle zu begehen.
Ein V-Mann-Führer von Piatto war der Zeuge Gordian Meyer-Plath, heute
Präsident des LfV Sachsen.
Auf einem Observationsfoto aus Berlin, einige Wochen nach der
Synagogen-Ausspähung ist Jan Werner, über den ein BKA-Beamter hier
aussagte, er gehe davon aus, dass Jan Werner als V-Mann tätig gewesen
sei, mit zwei weiblichen Personen zu sehen. Eine davon, Annett
Wendefeuer, die, wie wir heute wissen, Mutter der Kinder des
Blood&Honor-Chefs Deutschland ist, der, wie wir heute ebenfalls wissen, V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz war.
Ein weiterer enger Kamerad von Frau Wendefeuer
war Mirko Hesse, Gründer der sächsischen Hammerskins und ebenfalls
V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz.
Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft gab es zu dem Berliner
Sachverhalt bis Oktober 2016 nicht.
Bundesanwaltschaft vernichtet Beweismittel
Als das Gericht infolge meines Beweisantrags zur Synagogenausspähung
weitere Ermittlungen zu dem Sachverhalt anordnete, antwortete Gordian
Meyer Plath, ehemaliger V-Mann-Führer von Piatto, heute in seiner
Funktion als Präsident des LfV Sachsen mit Schreiben vom 16. Dezember
2016 persönlich: Leider seien die G10 Protokolle wie alle „nicht mehr
benötigten personenbezogenen Daten“ vernichtet. Warum einzelne
SMS-Nachrichten von Jan W. aus den betreffenden Tagen erhalten sind,
wird nicht näher erläutert.
Im selben Monat erfuhr man aus dem Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestags allerdings auch, dass die Bundesanwaltschaft selbst
Beweismittel zum Beschuldigten Jan Werner – trotz des
Vernichtungsmoratoriums des Bundesinnenministeriums – vernichtet hatte.
Die Erklärung dazu lautete, die Bundesanwaltschaft, die das
Ermittlungsverfahren gegen Jan Werner führt, habe Jan Werner nicht in
Verbindung mit dem NSU gebracht, obwohl dieser wenige Wochen vor der
Beweismittelvernichtung als Zeuge – hier – in diesem Saal geladen war.
Eins plus Eins gleich Sechs
Frau Zschäpe hingegen war beim Vernichten von Beweismitteln weniger
gründlich. Denn in der ausgebrannten Wohnung in der Frühlingstraße
wurden Protokolle der Beschuldigtenvernehmung von Jan Werner aus dem von
der Bundesanwaltschaft geführten Landser-Verfahren aufgefunden.
Wie das im Untergrund isolierte Trio an diese
Unterlagen vom 17.01.02 gekommen ist, bleibt ein Rätsel.
Worauf ich hinaus will, ist ein einfaches Rechenbeispiel:
An der Ausspähung der Berliner Synagoge im Mai 2000, also wenige Monate
vor dem ersten Mord an Enver Simsek, waren beteiligt:
Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, mutmaßlich Jan Werner und eine unbekannte
weibliche Person mit 2 Kindern. Wer fehlt, ist Uwe Böhnhardt, der sich
an jenem Tag laut LfV Sachsen in Chemnitz aufhielt.
Man müsste also buchstäblich Eins und Eins zusammenzählen, um die
Trio-These zu verwerfen. Ich glaube, dass jeder in diesem Saal zu dieser
mathematischen Leistung fähig ist.
Wahrheit – der Grund, auf dem wir stehen, der Himmel, der sich über uns erstreckt
Meine Mandantinnen und ich sind überzeugt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die fehlenden Puzzlestücke im
NSU-Komplex bekannt werden. Denn mit der Wahrheit ist es so eine Sache.
So schreibt Hannah Arendt schon 1963:
„Zwar ist Wahrheit ohnmächtig und wird in unmittelbarem Zusammenprall
mit den bestehenden Mächten und Interessen immer den Kürzeren ziehen,
aber sie hat eine Kraft eigener Art: Es gibt nichts, was sie ersetzen
könnte. Überredungskünste oder auch Gewalt können Wahrheit vernichten,
aber sie können nichts an ihre Stelle setzen. (…)
Wahrheit könnte man begrifflich definieren als das, was der Mensch nicht
ändern kann; metaphorisch gesprochen ist sie der Grund, auf dem wir
stehen, und der Himmel, der sich über uns erstreckt.“
Das Versprechen, dass jedes Menschenleben gleich wertvoll ist
Hinsichtlich der hier angeklagten Personen und Taten hat die
Bundesanwaltschaft im Übrigen sehr gute Arbeit geleistet, so dass ich
mich ihren Ausführungen nur anschließen kann.
Schade nur, dass sie hinsichtlich ihrer mangelhaften
Ermittlungsleistungen zu weiteren NSU-Unterstützern süffisant darauf
verwies, wir Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage hätten
unseren Mandantinnen und Mandanten „Hintermänner an den Tatorten“
versprochen.
Verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, das ist nicht wahr.
Ich habe meinen Mandantinnen vielmehr erklärt, dass es bereits ein
Versprechen gibt. Meine Mandantinnen sitzen hier, weil sie die Einhaltung dieses
Versprechens fordern. Des Versprechens, das unseren Staat, unsere
Gesellschaft im Innersten zusammenhält. Es geht ihnen um das
Versprechen, das unsere freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie im
Kern ausmacht. Das Versprechen, das Leben und die Würde der Rechtsunterworfenen zu achten und zu schützen. Das vornehmste Versprechen, auf dem unsere
Verfassung gründet, und auf das wir Juristinnen und Juristen und auch
Sie, verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, vereidigt sind.
Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht:
„Jedes Menschenleben ist gleich wertvoll, jeder Mensch besitzt die
gleiche Würde. Jeder einzelne hat daher einen Anspruch, dass sich der
Staat schützend vor sein Leben stellt. (…)
So bestrafen, dass Rechtsfrieden herrscht
Das menschliche Leben stellt,
wie nicht näher begründet werden muss, innerhalb der grundgesetzlichen
Ordnung einen Höchstwert dar; es ist die vitale Basis der Menschenwürde
und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte“.
Es ist nicht gelungen, dieses Versprechen gegenüber den Opfern und deren
Hinterbliebenen einzuhalten. Worauf aber jeder Mensch in diesem Land
einen Anspruch hat, ist, dass die Täter und ihre Helfer so bestraft
werden, dass für Rechtsfrieden gesorgt ist.
Diese Rechtspflicht ergibt sich nicht nur aus dem Grundgesetz, sondern
auch aus dem Völkerrecht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat im Hinblick auf das verbürgte Recht auf Leben ein umfassendes
Schutzregime ausgearbeitet. Dieses verpflichtet die Mitgliedsstaaten der
Konvention zur umgehenden Durchführung von wirksamen, unabhängigen,
angemessenen und gründlichen Ermittlungen, die geeignet sind, die
Umstände einer Tat zu klären sowie die Schuldigen zu identifizieren und
zu bestrafen.
Das, verehrte Damen und Herren der Bundesanwaltschaft, ist das einzige
Versprechen, das ich mit meinen Mandantinnen je thematisiert habe.
Unbequem sein!
Hoher Senat, auch ich darf im Namen meiner Mandantinnen an Sie
appellieren, unbequem zu sein. Sie sind unabhängig. Hinsichtlich der
angeklagten Taten ist durch die Bundesanwaltschaft und durch meine
Kolleginnen und Kollegen alles gesagt.
Haben Sie den Mut, auszusprechen, was dieser Prozess nicht leisten
konnte, wo er unvollkommen bleiben musste.
Haben Sie den Mut, nicht so zu tun, als sei alles in Ordnung.
Ich bin überzeugt davon, dass dieser Senat ein Urteil fällen wird, das
der Revision standhält.
Ich darf an Sie appellieren: Sprechen Sie ein Urteil, das auch vor der
Geschichte Bestand hat.
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